Leistungsträger
Leistungsträger für eine RPK-Maßnahme bei beta-REHA können sein:
Für die medizinische Rehabilitationsphase:
• die Deutsche Rentenversicherung (Basisvertrag nach § 21 SGB IX)
• die Krankenkassen (Versorgungsvertrag nach § 111 SGB V)
• die Berufsgenossenschaften
Für die berufliche Rehabilitationsphase:
• die Deutsche Rentenversicherung (Basisvertrag nach § 21 SGB IX)
• die Agentur für Arbeit (Grundlage § 35 SGB IX)
• das Jobcenter
• die Berufsgenossenschaften
Wir stehen während der Rehabilitationsmaßnahme in regelmäßigem telefonischen, schriftlichen und/oder persönlichen Kontakt zu den Leistungsträgern und informieren sie über die Maßnahmeplanung, den Verlauf und die Ergebnisse.
Federführender Kosten- und Leistungsträger ist die Deutsche Rentenversicherung Braunschweig-Hannover.