Ziele

Das Betreute Wohnen ist eine Maßnahme der Eingliederungshilfe nach dem Sozialgesetzbuch XII. Es soll Menschen, die eine seelische Behinderung haben oder von dieser bedroht sind helfen, am Leben in der Gesellschaft teilzuhaben.

Ziele könnten sein

● eine selbstständige und eigenverantwortliche Lebensführung
● die Erkrankung besser zu verstehen und damit umzugehen
● den Tag zu strukturieren und die Freizeit zu gestalten
● Beziehungen aufzubauen und zu erhalten
● Zukunftsperspektiven zu entwickeln
● der Erhalt der eigenen Wohnung oder die Rückkehr in eine eigene Wohnung
● die Vermeidung oder Verkürzung von Klinikaufenthalten
● unterstützen und fördern von zwischenmenschlichen Kontakten und Beziehungen
● Selbsthilfekräfte zu mobilisieren

Weitere Ziele sind möglich und können in der individuellen Hilfeplanung abgesprochen werden.